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Der Preis der Verschwendung: Europa verbietet die Vernichtung von Kleidung.

  • Autorenbild: Heimat Torino
    Heimat Torino
  • 16. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

ESPR ist das Akronym, an das wir uns gewöhnen müssen, wenn wir über Kleidung, Accessoires und Schuhe sprechen.


ESPR steht für die Ecodesign Sustainable Products Regulation (EU 2024/1781). Diese Verordnung wurde von Europa am 28. Juni 2024 verabschiedet – basierend auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 22. März 2022 – und tritt am 19. Juli dieses Jahres in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie im Gegensatz zu Richtlinien unmittelbar; sie ersetzt und erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie von 2009 (Richtlinie 2009/125/EG).


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Was ist die große Neuerung?

Große Unternehmen der Bekleidungs-, Accessoire- und Schuhbranche, die innerhalb der EU tätig sind, dürfen ihre unverkauften Produkte nicht mehr eigenmächtig vernichten


Warum hat die Kommission diesen Schritt gewählt?

Weil die Verschwendung in diesem Sektor gigantische Ausmaße angenommen hat, mit immer weniger tragbaren Auswirkungen auf Umwelt und Klima.


Was führt zu dieser enormen Verschwendung?

Unverkaufte Kleidungsstücke, die vernichtet werden, um den Markenwert zu schützen oder Überbestände abzubauen; extrem schnelle Produktionszyklen und hohe Volumina der Fast Fashion, die ebenfalls zu Lagerüberschüssen führen; sowie der Boom des E-Commerce, durch den riesige Mengen an Online-Retouren entsorgt werden, anstatt sie wieder in den Verkauf zu bringen.


Von welchen Zahlen sprechen wir?

Allein für Europa schätzt man, dass 4 bis 9 % der Textilien unverscherbelt vernichtet werden, noch bevor sie jemals getragen wurden. In Deutschland und Frankreich schätzt man jährlich 20 Millionen Retouren und Waren im Wert von mehr als 600 Millionen Euro, die auf Mülldeponien landen oder verbrannt werden.


Was sieht die ESPR vor?

  • Vernichtungsverbot: Kleidung darf nicht mehr zerstört werden, sondern muss dem Recycling oder kreislauforientierten Wegen zugeführt werden (mit nur wenigen Ausnahmen).

  • Strengere Anforderungen: Höhere Standards an Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit der Artikel.

  • Transparenz: Offenlegung der Mengen an unverkauften Waren und deren Entsorgungswege durch eine regelmäßige Berichterstattung.


Der Zeitplan:

  • Ab dem 19. Juli: Große Unternehmen müssen die ersten Maßnahmen umsetzen.

  • Ab Februar 2027: Einführung der Berichterstattung in einem Standardformat.

  • Ab 2030: Mittlere Unternehmen müssen sich anpassen.

  • Kleine Unternehmen: Sind derzeit weitgehend ausgenommen, wobei zu erwarten ist, dass im Laufe der Zeit spezifische Schritte je nach Unternehmenstyp folgen werden.


Die Ziele:

Mit dieser Verordnung will die Europäische Kommission nachhaltige Praktiken und die Kreislaufwirtschaft stärken. Sie zielt auf einen Mentalitätswandel im Markt ab – sowohl bei den Produzenten als auch bei den Konsumenten – um die Verschwendung von Wasser, Energie, Rohstoffen, Arbeitskraft und natürlichen Ressourcen drastisch zu reduzieren.

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